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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12 (https://dejure.org/2012,23563)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.04.2012 - 1 L 42/12 (https://dejure.org/2012,23563)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. April 2012 - 1 L 42/12 (https://dejure.org/2012,23563)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).

    Denn jedenfalls ist das Gericht weder nach Art. 103 Abs. 1 GG noch nach einfachem Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jeder Einzelheit des Vorbringens zu befassen; es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind" ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen ( ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 -, BVerfGE 11, 218 [220]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24 [35] ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.] ), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375] ).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Dass der Senat im Übrigen - hier lediglich unterstellt - einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen haben könnte, vermöchte jedenfalls einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen ( vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 13. Dezember 2004 - 3 L 488/01 - und vom 11. Januar 2005 - 3 L 2/02 - vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248 [251]; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 -, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52 [S. 11] ), da es sich hierbei um Fragen der tatrichterlichen Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung handelt.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen ( ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 -, BVerfGE 11, 218 [220]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24 [35] ).
  • BVerwG, 03.03.2010 - 2 B 12.10
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet zwar die Gerichte, das Vorgetragene zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, gebietet ihnen aber nicht, bei der Würdigung des Prozessstoffes den Ansichten der Beteiligten zu folgen ( siehe nur: BVerwG, Beschluss vom 3. März 2010 - 2 B 12.10 -, juris ).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09

    Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12
    Darauf kann eine Anhörungsrüge indes nicht gestützt werden ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 -, juris ).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 16.02.2012 - 8 B 3.12

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge i.R.d. Begehrens auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2005 - 3 L 2/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Unabhängig davon sind die Gründe des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes vom 18. Dezember 2014 über die Zurückweisung der Anhörungsrüge im Hinblick auf seinen vorangegangenen Beschluss vom 18. November 2014 einerseits sowie das Rügevorbringen des Antragstellers in seinem Schriftsatz vom 4. Dezember 2014 andererseits rechtlich nicht zu erinnern ( vgl. zu den insoweitigen Darlegungslasten: OVG LSA, Beschluss vom 4. April 2012 - 1 L 42/12 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Berufungsurteil

    Soweit das Rügevorbringen ausführt, aus welchen Gründen die Kostenentscheidung statt der Kostenaufhebung eine Kostenquotelung hätte enthalten müssen, wird ein Rechtsanwendungsfehler geltend gemacht, der einen Gehörsverstoß nicht zu begründen vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 4. April 2012 - 1 L 42/12 -, juris, m. w. N.).
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